„Dem Treiben dieser Islamisten haben wir damit ein Ende gesetzt.“ Dieser Satz steht in der Erklärung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 24. Juli 2024 zum Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Den Vorsitzenden der politischen Vereinigung DAVA, Teyfik Özcan, erinnert schon die Wortwahl an die Erfolgsmeldung eines früheren deutschen Kanzlers: „Der Verleugnung Gottes haben wir ein Ende gesetzt“, womit 1933 die Auslöschung von vermeintlich moskaugesteuerten Organisationen gemeint war.
In dem Kontext wollen wir an ein Zitat des Antisemitismusforscher Wolfgang Benz aus dem Jahre 2017 erinnern: “Wir dürfen es nicht zulassen, dass irgendeine Minderheit das Schicksal der Juden teilt. Wir hätten dann wirklich nichts aus unserer Geschichte gelernt und unsere Erinnerungskultur wäre nur Ritual.“
Auf der Suche nach handfesten Gründen für ein so hartes Vorgehen gegen das IZH und die betroffenen schiitischen Gemeinden sucht man vergebens. Denn die im Original angeblich 200 Seiten umfassende Verbotsverfügung rückt die Bundesregierung nicht raus.
Es gibt eine Kurzfassung im Bundesanzeiger. Die nimmt auf Artikel 9 Absatz 2 aus dem Grundgesetz Bezug. Der lautet: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten“. Dabei stellt BMI fest, dass alle 3 Verbotsgründe beim IZH vorliegen, begründet das aber nicht.
Die Presseerklärung des BMI nennt ein paar Details, leitet aber aus ihnen nur die Erhärtung von „Verdachtsmomenten“ ab.
So wurde laut dem BMI der Verdacht, dass das IZH aus dem Iran gesteuert wird, durch einen aufgefundenen Brief von Großajatollah Ali Chamenei erhärtet, in welchem er die einseitige Willenserklärung abgibt, das IZH habe sich ihm und seiner politischen Sicht unterzuordnen. Doch dieser Brief ist seit 3 Jahren bekannt und hatte bislang zu keinem Verbot geführt. Schon damals erklärte die am IZH ausgebildete und 20 Jahre dort als Imamin tätig gewesene Islamwissenschaftlerin Halima Krausen der taz, es gebe „zwar Verbindungen zwischen dem IZH und der iranischen Regierung, doch unterliege das IZH keinerlei Zwang, dem Kurs der Regierung zu folgen“.
Unlogisch ist auch, dass der Verbotsgrund „Zuwiderlaufen gegen Strafgesetze“ einschlägig sein soll, ohne dass es strafrechtliche Verurteilungen von Mitgliedern gab. Noch unlogischer ist das Verbot, wenn es dafür „entscheidend“ auf „das konkrete Auftreten und Handeln in der Öffentlichkeit“ ankommt, wo das IZH nur den Eindruck erwecke, „eine tolerante und rein religiöse Einrichtung zu sein.“
„Wenn die Bundesregierung keine stichhaltigeren Beweise für die im Grundgesetz benannten Verbotsgründe vorlegen kann, ist das IZH-Verbot ein willkürlicher Eingriff in die Religionsfreiheit,“ resümiert Teyfik Özcan. „Wenn sie Beweise hat, sollte sie die jetzt vorlegen. Andernfalls muss jeder Muslim befürchten, dass sein Moschee-Verband der nächste sein wird.“
Gemeinsam stark. Miteinander vereint.
Frankfurt am Main, den 28.07.2024
Vorstand DAVA
Demokratischen Allianz für Vielfalt und Aufbruch