Bei der Bundestagswahl und bei der Europawahl müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.
Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Hier können sie die Anlage 14 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift Downloaden
Wie fülle ich die Anlage 14 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift aus
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