Die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA) hält es für richtig und wichtig, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag dem Grundsatz der Komplementarität folgend Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant erlassen hat. Die Bundesregierung muss umgehend dafür Sorge tragen, dass keine Waffen an Israel geliefert werden, die nicht imstande ist, mit ihren eigenen Ordnungsorganen internationales Recht zu achten, stattdessen eklatant missachtet.
Die erste Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) erließ am Donnerstag Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Netanjahu und Gallant werden demnach wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gesucht. Die internationale Strafkammer fand hinreichende Gründe für die Annahme, dass der Zivilbevölkerung im Gazastreifen absichtlich und wissentlich Güter vorenthalten wurden, die für ihr Überleben unverzichtbar sind, darunter Nahrungsmittel, Wasser, Medikamente und medizinisches Material sowie Treibstoff und Strom.
Diese Entscheidung wurde dem IStGH zufolge begünstigt, weil die Zulassung oder Ausweitung humanitärer Hilfe für Gaza häufig an Bedingungen geknüpft waren und dennoch nicht umgesetzt wurden. Die Zugangsbeschränkungen für humanitäre Hilfseinsätze war weder mit eindeutigen militärischem Bedarf noch einer anderen Rechtfertigung nach dem humanitären Völkerrecht erkennbar, was hinreichende Gründe für die Annahme ergab, dass der Mangel an Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und Treibstoff sowie an bestimmten medizinischen Vorräten Lebensbedingungen geschaffen wurden, die geeignet waren, die Vernichtung eines Teils der Zivilbevölkerung in Gaza herbeizuführen, was zum Tod von Zivilisten, darunter Kindern, aufgrund von Unterernährung und Dehydrierung führte.
Zudem kam der IStGH zum Schluss, dass sie durch ihre vorsätzliche Einschränkung oder Verhinderung der Lieferung medizinischer Güter und Medikamente nach Gaza,
insbesondere von Narkosemitteln und Narkosegeräten, durch unmenschliche Handlungen behandlungsbedürftigen Menschen großes Leid zugefügt haben. Ärzte wurden gezwungen, Verletzte zu operieren und Amputationen, auch bei Kindern, ohne Betäubungsmittel durchzuführen und/oder Patienten mit ungeeigneten und unsicheren Mitteln zu betäuben, was diesen Menschen extreme Schmerzen und Leiden zufügte. Dies kommt dem IStGH zufolge einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer unmenschlicher Handlungen gleich.
Die DAVA hatte zu Beginn des Gaza-Konflikts die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, der israelischen Regierung uneingeschränkte Solidarität und Loyalität zu
gewährleisten. Angesichts der jüngsten Entwicklung rufen wir die Bundesregierung nun vehement dazu auf, das internationale Recht und damit seine Einrichtungen zu achten und sie gemäß der deutschen Verfassung nach dem Weltrechtsprinzip durchzusetzen.
Gemeinsam stark. Miteinander vereint.
Frankfurt am Main, den 24.11.2024
Vorstand DAVA Demokratischen Allianz für Vielfalt und Aufbruch