Ampelversagen: Die Justiz als letzte Bastion der Rechtsstaatlichkeit

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„Wenn etwas von der gegenwärtigen Ampelregierung in Erinnerung bleiben wird, dann ist es ihr permanentes Scheitern vor Gerichten als letzter Bastion der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland“, resümiert Teyfik Özcan, Vorsitzender der neben dem BSW von Muslimen in Deutschland laut jüngsten Umfragen am häufigsten gewählten politischen Vereinigung DAVA.

Gemeinsam haben viele der von Gerichten gescheiterten Verletzungen von Verfassungsgütern, dass die Bundesregierung übergriffig gegen politisch oder religiös Andersdenkende handelte.

Das Einreiseverbot gegen den britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah und ebenso das Einreiseverbot den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis, die beiden Mitte April an einem Gaza-Kongress in Berlin teilnehmen wollten, waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Potsdam rechtswidrig.

Das im Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verfügte sofortige Verbot der rechtsextremen Zeitschrift Compact wurde teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Antrag der Herausgeber des Magazins, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen, in bestimmten Maße statt, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.

Neben dem früheren verfassungswidrigen Haushalt und dem in Teilen verfassungswidrigen Wahlgesetz sind das nur die schwerwiegendsten und peinlichsten Niederlagen. Doch nach Einschätzung der DAVA werden es nicht die einzigen bleiben, denn weitere Klagen sind rechtshängig.

Im Juli verfügte das Bundesinnenministerium ein Vereinsverbot gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH). Lediglich und insgesamt vier schiitische Moscheen waren davon betroffen, da schätzungsweise 150 bis 200 schiitische Gemeinden in Deutschland existieren. Die politische wie mediale Gangart zerstörte das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit schwer. Das Islamische Zentrum Hamburg legte daher Klage gegen das Verbot ein, das ähnlich wie das gegen Compact scheitern könnte.

Anfang August hatte die Bundesregierung offiziell beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) einen Antrag gestellt, damit keine Haftbefehle gegen Netanyahu und andere israelische Offizielle veranlasst werden. Der Chefermittler des IStGH wirft Israels Führung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Damit droht der deutschen Staatsräson, die im Inland über dem Gesetz zu stehen glaubt, möglicherweise im Ausland die nächste Niederlage.

Schließlich hatte jüngsten Enthüllungen zufolge die CIA Deutschland schon Monate vor den Explosionen bei Nord Stream vor einem solchen Sabotageakt durch ukrainische Kräfte gewarnt. Auch Monate und Jahre nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 hielten die Bundesregierung und deutsche Politiker gegenüber der Öffentlichkeit ihnen vorliegende Erkenntnisse und Beweise zurück, die auf die Ukraine hindeuteten. Eine frühzeitige Präsentation hätte wahrscheinlich die Unterstützung der Anstrengungen im Inland untergraben, der Ukraine gegen Russland mit immer neuen Waffensystemen zu helfen. Noch im vergangenen Jahr erklärte deshalb Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf Rückfrage zur Sabotage gewohnt schmallippig: „Zu diesen Fragen gibt es keine neuen Erkenntnisse. Fragen Sie den Generalbundesanwalt.“

Die von schlecht gemachter Täuschung und Selbsttäuschung geprägte aggressiv-kriegerische Parteinahme der Bundesregierung mit Waffenlieferungen in Spannungsgebiete und Denk- und Redeverboten kann und muss im Moment erst einmal nur von der Justiz gestoppt werden, bedauert Özcan die in diesem Umfang einmalige Entwicklung. „Im nächsten Jahr hat aber dann der Wähler das Wort. Und das ist gut so!“

Gemeinsam stark. Miteinander vereint.

 

Frankfurt am Main, den 16.08.2024

 

Vorstand DAVA

Demokratischen Allianz für Vielfalt und Aufbruch

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